Liebe Freunde des OSM,
ja, es ist eine ganze Weile her, dass ich diese Rubrik wieder bespielen konnte, das tut mir insbesondere deshalb leid, weil die Weltgeschichte nun einmal nicht stillsteht. Besonders deutlich und schmerzlich habe ich das gestern gemerkt (vielleicht sollte ich dazu sagen, dass ich diesen Beitrag am 4. Oktober 2025 schreibe, damit ihr das zeitlich genau einordnen könnt).
Was passierte da? Ich bekam eine Mail, in der von dem Ableben eines Braunschweiger Autors berichtet wurde, der Ende September einem Krebsleiden erlegen ist. Er war nach meiner Kenntnis erst 63 Jahre alt. Ich kannte ihn persönlich von zahlreichen Veranstaltungen und hatte auch mit ihm schon einmal über das Autoren-Nachlassarchiv-Projekt gesprochen. Notwendig, würde ich sagen, denn ich stufte ihn thematisch als Autor eben als ein Mitglied des Personenkreises ein, für den diese Institution geschaffen werden soll.
Gut, es ist natürlich zu konstatieren, dass er dem Projekt distanziert gegenüberstand. Seine Ansicht war, sinngemäß zusammengefasst, diese: „Was ich schreibe, das veröffentliche ich. Was ich nicht mehr veröffentlichen kann, das kann dann weg.“
Ihr wisst, dass das meine Ansicht nicht ist (zu einem interessanten ergänzenden Gedanken, von dem ich kürzlich las, erzähle ich im nächsten Beitrag zu dieser Artikelreihe Näheres, das würde heute zu weit vom eigentlichen Gedanken der aktuellen Ausführungen wegführen). Aber es war eben seine Meinung, und ich akzeptierte sie. Jeder Autor hat selbstverständlich das Recht, seine Nachlassfrage so zu regeln, wie es ihm selbst am sinnvollsten erscheint. Eine Art posthume „Enteignung“ schwebt mir da auch in diesem Fall gewiss nicht vor. Dessen ungeachtet empfinde ich es als Kulturgutverlust, dass seine noch unvollendeten Werke nun vermutlich für immer verloren sein könnten.
Wie ich schon eingangs sagte: Die Weltgeschichte bleibt nicht stehen, auch wenn ich ein paar Monate an dieser Kolumnenreihe nicht weiterschreibe. Todesfälle wie der Obige fragen danach nicht, sie passieren eben einfach. Und ich finde es im – wenn der Beitrag erscheint – Alter von 59 Lenzen zunehmend als beunruhigend, wenn ich merke, wie sinnbildlich „die Einschläge näher kommen“.
Die Dringlichkeit der Realisierung des Projekts bleibt konstant auf der Agenda.
Ich erwähnte beim letzten Mal, das für euch lesend 19 Wochen zurückliegt, dass ich einen interessanten Gedanken mit euch teilen wollte, der mir im August von einer befreundeten Autorin angetragen wurde. Wir diskutieren immer wieder mal über das Projektthema, und dieses mal meinte sie in dem Brief, den ich am 15. August 2025 erhielt, unter anderem Folgendes:
„Ich habe mir Gedanken über unser Nachlassprojekt gemacht, und mir ist ein Problem aufgefallen: Wir gehen ja davon aus, dass das Archiv in der Form genutzt wird, dass interessierte AutorInnen kommen, sich den ‚Bestand‘ durchsehen und dann quasi das Exposé/die Idee, die sie sich ausgesucht haben, kaufen = gegen Gebühr nutzen (dürfen).
Nun das Problem: Wir haben keine Möglichkeit zu kontrollieren, dass sich die Leute auch daran halten und nicht hingehen, die Ideen ‚mitnehmen‘ (= im Kopf), uns gegenüber behaupten, nichts Passendes gefunden zu haben, und dann die ‚geklauten‘ Ideen unter selbstverständlichen eigenen Titeln zu vermarkten.“
Ich denke, ihr seht, dass dieser Gedanke durchaus nicht völlig aus der Luft gegriffen ist. Diese Möglichkeit ist definitiv realistisch. Sie ging noch etwas weiter in die Einzelheiten und zeigte damit, dass sie sich darüber intensive Gedanken gemacht hatte:
„Und um jede Neuerscheinung (jeden Monat Tausende) danach zu überprüfen, ob sie eine von unseren Ideen enthält, ist nicht nur vom Machbaren her unmöglich, die ‚Diebe‘ könnten sich immer darauf herausreden, ihre Idee nicht von uns zu haben. Das Gegenteil kann man ihnen nicht beweisen, wenn sie behaupten, gar nicht alle vorhandenen Exposés gelesen zu haben und dass gerade ‚ihre‘ Idee dann nur rein zufällig einer von den unseren ‚ähnelt‘.
Das Problem ist natürlich auch allen ‚Nachlassenden‘ bewusst. Das heißt, dass sie ihren literarischen Ideen-Nachlass uns deshalb gar nicht anvertrauen, wenn sie nicht wollen, dass ihre Ideen ‚post mortem‘ geklaut werden (können). Darüber sollten wir mal nachdenken und überlegen, ob es eine Strategie gibt, den ‚Diebstahl‘ zu verhindern.“
Ich habe das bislang noch nicht bilateral beantwortet, weil ich mir dachte, dass es ein zu grundsätzlicher Gedanke ist, um ihn hier nicht zu diskutieren. Also nehme ich mal stellvertretend hier die Antwort vor, wie ich sie mir zurzeit denke.
Nehmen wir zunächst ein wenig Druck aus dem Kessel.
Erstens einmal sehe ich die Notwendigkeit, dieses Thema zu überdenken, durchaus ein. Das habe ich ja oben schon angedeutet. Aber ich bin der Ansicht, dass das Problem aus mehreren Gründen viel zu sehr hyperkritisch gesehen wird, als es die Sachlage wirklich erfordert. Ich komme dazu gleich.
Zweitens müssen wir uns klarmachen, dass zurzeit noch nicht einmal die Institution, über die wir reden, existiert. Mithin reden wir über ein Folgeproblem der Institutionseinrichtung, das jetzt noch gar nicht auf der Agenda steht. Das Archiv hat noch keinen Namen, augenscheinlich auch noch keine Satzung – in der dann derlei Dinge natürlich zu regeln wären – , mithin ist es einfach noch nicht an der Zeit, solche Grundsatzfragen zu klären. Das wäre etwa so, als versuchte man, sich über die Frage der Dachschindeln eines Gebäudes zu einigen, ehe man auch nur den Grundstein gelegt hat. Jeder Architekt würde diese Frage erst mal vertagen, denke ich.
Das bedeutet deswegen nicht, dass wir uns jetzt nicht schon ein paar Gedanken machen könnten, und das soll in der Folge passieren.
Das von meiner befreundeten Kollegin aufgeworfene Thema wird m. E. zu stark und zu einseitig problematisiert. Das ist nicht wirklich zielführend, weil es insbesondere dazu führt, Nutzern des künftigen Archivs summarisch Diebstahlgedanken zu unterstellen … von solch einer Einstellung bin ich weit entfernt. Das sollten wir uns nicht zu eigen machen.
Natürlich ist es möglich, dass NutzerInnen in Zukunft sich von unseren gelagerten Nachlassmaterialien inspirieren lassen und diese dann für eigene Werke ausnutzen, ohne uns explizit davon Kenntnis zu geben. Das halte ich aber für einen worst case, der in der Realität wohl eher selten eintritt. Es gibt übrigens ansonsten einen ganz simplen Weg, eine gewisse Grundsicherheit herzustellen.
Ich kenne das aus meiner historischen Forschung: Wenn ein Historiker oder Sachbuchautor in Bibliotheken oder Archiven Forschungen betreibt, trägt man sich dort in der Regel in Benutzerverzeichnisse ein und ist demzufolge namhaft. Außerdem akzeptiert man damit die Benutzungsordnung. Gerade in Archiven ist da üblicherweise vorgeschrieben, dass von Publikationen, die mittels Nutzung der Archivmaterialien entstehen, Pflichtexemplare bei der Archivinstitution abzugeben sind. So war das auch, als ich meine Magisterarbeit schrieb. Das ist gute wissenschaftliche Praxis auf Treu und Glauben. Ich denke, so ähnlich sollten wir einen Passus in unsere Archivnutzungsbedingungen einschreiben. Auf diese Weise können wir in den meisten Fällen sicher sein, dass wir Exemplare von Werken erhalten, die auf Fragmenten oder Ideen fußen, die die jeweiligen VerfasserInnen in unserem Archiv eingesehen haben.
Kann das Missbrauch verhindern? Nein, offensichtlich nicht. Missbrauch, darüber sollten wir uns stets klar sein, kann immer und überall vorkommen. Auch Besucher in der Gastronomie können das Essen verzehren und sich dann davonmachen, ehe sie zu bezahlen haben. Führt das automatisch dazu, dass jeder Gastronom jeden Kunden unter Generalverdacht stellt? Nein. Und von solch einem in den obigen Zitaten erkennbaren Generalverdacht sollten wir uns auch nicht leiten lassen.
Ich stimme meiner Kollegin absolut darin zu, dass es unmöglich wäre, den Buchmarkt nach entsprechenden Publikationen zu scannen und zudem juristisch sicherlich äußerst schwierig, eventuellen „säumigen“ Kunden nachzuweisen, dass sie aus unseren Unterlagen egoistischen Profit gezogen haben und uns gewissermaßen „ausbooten“ wollen. Aber noch einmal, deshalb einen Generalverdacht auszusprechen bzw. zu unterstellen, ist ein kontraproduktiver Gedanken, den ich nicht als zielführend ansehe.
Mit der obigen von mir skizzierten Regelung würden wir dagegen mehrerlei Ziele gleichzeitig erreichen:
Erstens schaffen wir für die Institution Rechtssicherheit.
Zweitens sagen wir den NutzerInnen damit vorab, was wir von ihnen erwarten. Üblicherweise gehe ich davon aus, werden sie diese Anordnung akzeptieren, weil sie gängige Praxis ist, beispielsweise in analogen Archiven.
Drittens, und damit ziele ich dann auf den Schlusspassus des Zitats, schaffen wir damit außerdem eine gewisse Basissicherheit für all jene LiteratInnen, die uns ihre Schriften anvertrauen wollen. So zeigen wir unmissverständlich, dass wir uns der Problematik grundlegend bewusst sind, aber zugleich nicht einem übertriebenen Sicherheitsfetischismus huldigen, der die potenziellen NutzerInnen kriminalisiert.
Wird diese Tatsache künftige NachlassgeberInnen davon abhalten, uns ihre Materialien zur Aufbewahrung und möglichen Nachverwertung zu überlassen? Das ist eine Frage, die wir zu gegebener Zeit klären müssen. Sie jetzt schon zu diskutieren, ehe auch nur ein Wort der Satzung geschrieben ist, scheint mir definitiv verfrüht.
Ich gebe aber noch einen ergänzenden Gedanken zu Protokoll. Zwar weiß ich nicht mehr, wo ich ihn gelesen habe, aber sinngemäß sah er folgendermaßen aus: Es ging in dem Text, den ich gelesen habe, um die Frage von Raubdrucken und was der jeweilige Verfasser dazu sagte. Meiner Erinnerung nach war es ein ziemlich prominenter Autor, der dazu eine äußerst entspannte Haltung einnahm. Sinngemäß meinte er nämlich, es sei doch im Grunde genommen eine Form von Kompliment, wenn es zahlreiche Menschen gäbe, die soviel Aufwand betrieben, um seine Werke zu lesen – auch jenseits der Veröffentlichung auf dem Buchmarkt.
Ich weiß natürlich, dass das eine kritische Bemerkung ist und dass vermutlich jeder Jurist, der für Verlage tätig ist, anderer Ansicht sein dürfte. Immerhin leben wir bekanntlich im Kapitalismus, und es geht den Verlagen zentral darum, investierte Gelder in Publikationen wieder zu amortisieren. Naturgemäß müssen sie also gegen Raubdrucke und Ähnliches sein. Das ist sehr begreiflich.
Aber denken wir das mal sehr global: Die Ideen, die das Autoren-Nachlassarchiv horten soll, um sie für die Zukunft zu bewahren und wieder für die Allgemeinheit zugänglich zu machen, sind gerade von der Art, dass ihnen weite Verbreitung im Grunde gelegen kommen muss. Idealerweise soll auch das Archiv daraus einen gewissen Nutzen ziehen, ganz klar. Aber gegen die Verbreitung der gehorteten Ideen insgesamt kann man wohl nur schwerlich etwas sagen. Denn die Alternativen wären wahlweise Kulturgutverlust oder eine Art von „Giftschrank“, und mit beidem kann ich nicht gut leben.
Gleichwohl ist dies nur ein erster Gedankenansatz in diese Richtung, und Diskussionen darüber sind selbstverständlich ebenso erlaubt wie abweichende Meinungen. Das ist hier nur die meine, die ich gern zur Diskussion stelle.
Damit verlasse ich für heute mal den ernsten Boden der Gespräche und wende mich in der kommenden Woche einem absolut unernsten Thema zu – den Fehlerlese-Stellen in meinem Oki Stanwer Mythos. Ich denke, das wird recht vergnüglich.
Bis dann, mit
Oki Stanwers Gruß,
euer Uwe.